Wareneingangskontrolle – Checkliste (Vorlage als PDF)
Der Wareneingang ist ein kritischer Kontrollpunkt: Hier entscheidet sich, ob einwandfreie Ware in Ihren Betrieb kommt – und die Dokumentation sichert die Rückverfolgbarkeit nach VO (EG) 178/2002. Mit dieser Liste erfassen Sie jede Lieferung in einer Zeile.
Grenzwerte Anlieferung: Kühlware ≤ 7 °C · Geflügel ≤ 4 °C · Fisch ≤ 2 °C · Hackfleisch ≤ 2 °C · TK-Ware ≤ −18 °C (kurzzeitig −15 °C zulässig). Beanstandete Ware zurückweisen und dokumentieren.
| Datum | Lieferant | Ware / Charge | Temp. (°C) | MHD ✓ | Verpackung ✓ | Sensorik ✓ | Maßnahme / Bemerkung | Kürzel |
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Praxistipps zur Anwendung
Was bedeutet sensorische Prüfung?
Aussehen, Geruch und offensichtliche Frische: Kein Gefrierbrand, keine Druckstellen, kein untypischer Geruch, keine beschädigten oder aufgeblähten Verpackungen. Bei Zweifeln: Ware zurückweisen und den Vorgang notieren.
Rückverfolgbarkeit ist Pflicht
Nach VO (EG) 178/2002 Art. 18 müssen Sie belegen können, von wem welche Ware stammt. Notieren Sie deshalb Lieferant und Charge/MHD der kritischen Artikel – und heben Sie Lieferscheine mindestens 12 Monate auf.
Foto statt Zettel
Ein Foto vom Lieferschein und vom Thermometer ist der schnellste Nachweis. Digital erfasst (z. B. mit HACCPTrack) ist beides automatisch der richtigen Lieferung zugeordnet und in Sekunden wieder auffindbar.